4 Schritte zur Physiotherapie

  1. Zuweisung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt
    Auf dem Verordnungsschein sollte folgendes angegeben werden:
    • Diagnose
    • indizierte Therapie
    • Anzahl der Behandlungen
    • evtl. Hausbesuch

  2. Bewilligung von Ihrer Krankenkasse (z.B. BVAEB, ÖGK, SVS, KFA) vor Behandlungsbeginn

  3. Behandlung bei der Physiotherapeutin/dem Physiotherapeuten Ihrer Wahl

  4. Rückerstattung des Kassentarifes

Eine Übernahme des Differenzbetrages ist bei entsprechender Zusatzversicherung möglich.

Fragen & Antworten zur Physiotherapie

Welcher Arzt kann mich zur Physiotherapie überweisen?

Sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte können Ihnen eine Physiotherapie verordnen.

Bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Schlaganfall u.a.), die den Vermerk “Neurophysiologische Behandlung” tragen, werden den PatientInnen höhere Tarife zurückerstattet.

Zuletzt aktualisiert am 2013-10-21 von Hans-Peter Traunig.

Wie bekomme ich die Bewilligung durch die Krankenkasse?

Um Ihre Physiotherapie mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können, brauchen Sie eine chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung. Diese sollte vor dem Beginn der Behandlung eingeholt werden.

 

Zuletzt aktualisiert am 2014-01-23 von Hans-Peter Traunig.

Wie wird abgerechnet?

mittte ist eine Wahltherapeuten-Praxis. Daher müssen Sie die Kosten für Ihre Physiotherapie vorfinanzieren. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung und alle notwendigen Unterlagen, die Sie für eine Einreichung bei Ihrer Krankenkasse benötigen. Sie erhalten dann – je nach Verordnung - einen Teil der Behandlungskosten zurück.

Zuletzt aktualisiert am 2023-03-23 von Hans-Peter Traunig.

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung Physiotherapie in Anspruch nehmen?

Natürlich können Sie sich auch ohne Verordnung eine Physiotherapie gönnen, wenn Sie gesund sind und z.B. eine präventive Behandlung wünschen oder auf ein bestimmtes Ziel hin trainieren möchten. Bei Vorliegen einer Diagnose ist eine ärztliche Verordnung allerdings in jedem Fall notwendig.

Zuletzt aktualisiert am 2014-01-21 von Hans-Peter Traunig.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Telefonisch können Sie mich unter folgender Nummer kontaktieren: 0650/8899181
Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht – ich melde mich dann umgehend bei Ihnen!

Per Mail wenden Sie sich bitte an: switil@mittte.at

Sie können auch persönlich vorbeikommen, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu die kostenlose Physiotherapie-Sprechstunde.

Zuletzt aktualisiert am 2014-02-10 von Hans-Peter Traunig.

Woher weiß ich, dass ich bei Ihnen richtig bin?

Gerne gebe ich Ihnen die Möglichkeit, sich vor Behandlungsbeginn über das Therapieangebot der mittte unverbindlich per Telefon zu informieren. In einem Gespräch lässt sich klären, ob ich die richtigen Antworten und Angebote für Ihre Anliegen bieten kann.

Sie erreichen mich unter 0650/8899181

Zuletzt aktualisiert am 2023-03-23 von Hans-Peter Traunig.

Was, wenn ich einen Termin absagen muss?

Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt telefonisch abgesagt werden. Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung kontaktieren Sie mich bitte so schnell als möglich unter 0650/8899181

Da ich kurzfristig abgesagte Termine nicht mehr an andere PatientInnen vergeben kann, müssen die Ausfallskosten privat verrechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 2014-01-23 von Hans-Peter Traunig.

Was soll ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie vorhandene Befunde (Röntgen, MRI usw.), ein großes Handtuch oder Leintuch und gegebenenfalls Trainingskleidung mit.

Zuletzt aktualisiert am 2013-10-21 von Hans-Peter Traunig.